Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 3.397,35 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon 308,85 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11. März 1977 bis 3. Oktober 1984 bei der beklagten Partei beschäftigt. An diesem Tag bat er den Betriebsleiter der beklagten Partei unter Vorweisung eines Telegrammes seines Vaters, ihm sofort Urlaub zu gewähren, weil er zu seiner schwer erkrankten Mutter nac…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das Urteil des Berufungsgerichtes wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhobene Revision der beklagten Partei ist nicht berechtigt. Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem vermeintliche Feststellungsmängel geltend ge…