Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 4.871,04 S (hierin enthalten 811,84 S an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Betreiber einer Seniorenwohnanlage, in welcher Dr. Hans W***** vom 4. August 1993 bis zu seinem Tod am 26. Februar 1994 lebte. Der Beklagte und seine vormals ebenfalls beklagte Schwester (gegen die ein Teilanerkenntnisurteil erfloss) gaben im Verlassens…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1313a ABGB haftet, wer einem anderen zu einer Leistung verpflichtet war, für das Verschulden der Personen, deren er sich zur Erfüllung bediente. Erfüllungsgehilfe ist demnach, wer nach den tatsächlichen Verhältnissen mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der dem Schuldner obliegen…