JudikaturJustizRS0028345

RS0028345 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2023

Eine Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln, etwa zur Glaubwürdigkeit von Zeugen, ist ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung. (WK-StPO § 281 Rz 350)

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