Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 58.145,40 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 9.690,90 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 23.Juni 1988, 8 Ob 565/87, schuldig erkannt, 1.) im eigenen Namen und als Geschäftsführer der M***** M***** Gesellschaft mbH in die Übertragung der ihm zugeschriebenen Kommanditanteile an der "T*****" ***** M***** C…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Ergebnis nicht berechtigt. Die Klägerin hat zur Begründung ihres Begehrens vorgebracht, daß der Beklagte seit der Auflösung des Treuhandverhältnisses die Geschäfte in den Treuhandunternehmen nicht nur ohne Auftrag, sondern gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen geführt habe …