JudikaturJustizRS0027767

RS0027767 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. September 2014

Die kraftfahrrechtlichen Bestimmungen über die zulässige Beladung eines Kraftfahrzeuges sind zwar in erster Linie auf die Verhütung von Unfällen abgestellt, doch liegt die Geringhaltung von Schäden noch im Zweckbereich der Norm (Vermehrung der Anstoßwucht).

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6