Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei sowie der Nebenintervenientin auf Seiten der beklagten Partei die jeweils mit 744,43 EUR (darin enthalten 124,07 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 5. November 2009 ereignete sich kurz nach 16:00 Uhr auf dem H*****weg im Ortsgebiet von Bad Gastein auf Höhe des Hauses Nr 5 ein Unfall, bei dem der dem Kläger gehörige PKW beim Überfahren eines versenkbaren Sperrpfostens (Pilomat) beschädigt wurde. Der Pilomat wurde im Jahr …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt . 1. Das Rechtsmittel macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs die Frage der berechtigten oder unberechtigten Benutzung nicht von Bedeutung sei. Bei Missachtung eines Fahrverbots sei ein Rechtswi…