Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.843,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 600,-- Barauslagen und S 385,80 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 22.7.1982 gegen 18 Uhr lenkte der Beklagte, welcher damals teilzeitbeschäftigter Aushilfschauffeur des Taxiunternehmers Johann F*** war, einen seinem Arbeitgeber gehörenden, bei der klagenden Partei vollkaskoversicherten PKW Mercedes 240 d - ein Funktaxi - auf der Bundesstra…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Gemäß § 67 VersVG gehen Schadenersatzansprüche, die dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten zustehen, auf den Versicherer insoweit über, als dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt hat. Wie das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang richtig erkannt …