Spruch Der Revision der klagenden Parteien wird nicht Folge gegeben. Der Revision der beklagten Parteien wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Teilurteil zu lauten hat: "Es wird festgestellt, daß die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand verpflichtet …
Text Entscheidungsgründe: Am Abend des 13. Februar 1985 lenkte Wolfgang H*, der Ehemann der Erstklägerin und Vater der Zweitklägerin, seinen PKW in Schwarzenberg-Haag Richtung Bödele (Bezirk Bregenz) bergwärts. Es war dunkel, die Straße war schneebedeckt, es herrschte starkes Schneetreiben. Das aufgestel…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Parteien ist teilweise, jene der Klägerinnen nicht berechtigt. Wie schon das Berufungsgericht ausführte, handelt es sich bei der Behauptung der Klägerinnen über die Sicht auf das Verkehrszeichen um eine unzulässige Neuerung. Die Parteienaussagen der Klägerinnen konnten ein…