JudikaturJustizRS0027666

RS0027666 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2001

Der Schutzzweck der Vorschrift des § 52 Z 22 StVO besteht auch darin, die Gefahren zu vermeiden, die beim Wegschaffen eines "hängengebliebenen" Fahrzeuges von der schneebedeckten Fahrbahn entstehen.

Entscheidungen
3