Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 1.119,44 EUR (darin 186,57 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Die Klägerin wurde am 24. 6. 2018 als Beifahrerin und Begleiterin einer „L-17 Übungsfahrt“ mit dem von ihrer Tochter gelenkten und von ihr gehaltenen PKW bei einer Kollision mit dem von der Erstbeklagen gelenkten und gehaltenen, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW ve…
Rechtliche Beurteilung [6] Die Revision der Klägerin ist entgegen diesem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) – Ausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig : [7] 1. Die Revisionswerberin wendet sich nicht gegen die Ansicht des Berufungsgerichts, dass sie als Begleiterin der Übun gsfahrt gem…