RS0027530 – OGH Rechtssatz
RS0027530 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Personenkraftwagenlenker, der sich auf das Hilfszeichen eines Schneefräsenbeifahrers verläßt, ohne die Verkehrslage zu beobachten und einem gekennzeichneten Straßenwärter, der nach rückwärts in die Straßenmitte geht, ohne sich um den Verkehr zu kümmern.