JudikaturJustizRS0027530

RS0027530 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 1968

Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Personenkraftwagenlenker, der sich auf das Hilfszeichen eines Schneefräsenbeifahrers verläßt, ohne die Verkehrslage zu beobachten und einem gekennzeichneten Straßenwärter, der nach rückwärts in die Straßenmitte geht, ohne sich um den Verkehr zu kümmern.