JudikaturJustizRS0027421

RS0027421 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2010

Der Schutzzweck des § 99 Abs 5 letzter Satz KFG liegt eindeutig darin, dem betreffenden einspurigen Kraftrad für andere Verkehrsteilnehmer einen erhöhten Auffälligkeitswert zu geben.

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