Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 5.603,40 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 933,90 S an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 14. 2. 1989 kam es gegen 10.40 Uhr im Bereich der Einmündung der W* Gemeindestraße (im Verfahren auch genannte: Privatweg zum Anwesen P*) in die T* Bundesstraße zu einem Verkehrsunfall, an dem der von der Gemeinde mit der Schneeräumung beauftragte Kläger mit seinem Traktor Ma…
Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit der Revision wurde vom Berufungsgericht zu Recht bejaht, weil zu der hier zu entscheidenden Frage, ob der Schutzzweck der Bestimmung des § 52 lit b Z 22 StVO ("Schneeketten vorgeschrieben") auch darin besteht, gefahren zu vermeiden, die aus der Einhaltung einer höheren als bei der V…