Spruch Der (teils außerordentlichen) Revision wird, soweit sie Ansprüche der erst- bis dritt- sowie fünftklagenden Partei betrifft, Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die im Ausspruch über das Zurechtbestehen der Zahlungsansprüche der erst- bis dritt- sowie fünftklagenden Partei im Umfang von jew…
Text Begründung: [1] Am 24. 1. 2017 ereignete sich auf der Arlbergpassstraße um 22:45 Uhr ein Verkehrsunfall, an dem der Ehemann der Erstklägerin (zugleich Vater der Zweit- bis Viertklägerin und Sohn der Fünftklägerin) mit einem Renault mit bosnisch-herzegowinischem Kennzeichen und der Erstbeklagte als…
Rechtliche Beurteilung [14] Die (im Hinblick auf Ansprüche der Erstklägerin außerordentliche) Revision ist wegen einer aufzugreifenden Fehlbeurteilung zulässig und im Sinn des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags auch berechtigt . [15] 1. Zutreffend haben die Vorinstanzen den Sachverhalt in Anwendung des Art 3 HStV…