Spruch Derjenige, der zwei möglichen Kontrahenten gegenüber jeweils als Vertreter des anderen erschien und eine Willensübereinstimmung nur auf Grund eines von ihm zumindest fahrlässig veranlaßten Irrtums beider Kontrahenten herbeiführte, haftet demjenigen Irrenden, der durch sein Verhalten einen Schaden er…
Text Der Beklagte war vom 1. 2. 1977 bis 28. 4. 1977 Verkaufsberater der Z-Häuser GesmbH Co. KG in deren Vertriebsstelle in Wien. Im März 1977 vereinbarte er mit Josef H mündlich, daß dieser das im W-Gelände stehende Musterhaus um 600 000 S kauft und darüber später eine schriftliche Vereinbarung getroff…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der von den Klägern erhobene Anspruch ist, wie die Revision richtig darlegt, ein Schadenersatzanspruch. Nach dem Prozeßstandpunkt der Kläger haben sie dadurch einen Schaden erlitten, daß ihnen der Beklagte erklärt hatte, das Haus bereits an Josef H verkauft zu haben, obwohl er z…