JudikaturJustizRS0027156

RS0027156 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juli 2008

Die Frage einer allfälligen Vernachlässigung der Rettungspflicht beziehungsweise Schadensminderungspflicht ist nicht von Amts wegen zu prüfen; sie muss durch entsprechende Einwendungen des beklagten Schädigers zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden (EvBl 1957/3).

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16