Spruch Beide Revisionen, die Revisionsbeantwortung des Zweitklägers sowie die Revisionsbeantwortung der Beklagten, soweit sie in Erwiderung der Revision des Zweitklägers erstattet wurde, werden zurückgewiesen. Der Erstkläger ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 271,08 EUR (darin enthalten 45,18 EUR…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Zweitklägers sowie die von den Beklagten gegen den zugunsten des Zweitklägers erfolgten Zuspruch erhobene Revision sind jedenfalls unzulässig. Gemäß § 55 Abs 1 Z 2 JN sind mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche von mehreren Klägern nur im Falle einer materiellen Streitgen…