Spruch Der Vermieter muß vom Mieter beabsichtigen, der baubehördlichen Bewilligung bedürftigen baulichen Veränderungen nur zustimmen, wenn diese zum vereinbarten Gebrauch des Mietgegenstandes unbedingt notwendig sind und die Interessen des Vermieters nicht beeinträchtigen OGH 15. Dezember 1978, 1 Ob 762/7…
Text Der Beklagte ist Eigentümer des Hauses Wien 4, P-Straße 4. Seit 15. Oktober 1963 ist die Klägerin Hauptmieterin die in diesem Haus im dritten Stock gelegenen Wohnung Nr. 9, die aus drei Zimmern, Kabinett, Küche, Vorzimmer, WC und Bad besteht. Im Mietvertrag wurde der Klägerin das Recht eingeräumt, b…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Rechte des Mieters zur Vornahme von Veränderungen am Bestandgegenstand ergeben sich, wie die Untergerichte schon darlegten, aus den Bestimmungen des § 1098 ABGB und des § 18 MietG. Die erstgenannte Bestimmung berechtigt den Mieter, den Mietgegenstand dem Vertrage g…