Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es als Endurteil zu lauten hat: "Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei den Betrag von S 1,635.432,80 samt 4 % Zinsen seit Klagstag binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen, wir…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Rechtsanwältin vertrat die nunmehrige klagende Partei rechtsfreundlich im Verfahren 6 C 608/90 des Bezirksgerichtes Floridsdorf. In diesem Verfahren kündigte Sylvia C***** der nunmehr klagenden Partei die von ihr gemieteten Geschäftsräumlichkeiten in Wien 21, F***…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Beklagten ist zulässig und berechtigt. Die amtswegige Löschung der klagenden Partei nach dem Amtslöschungsgesetz wirkte, da sie behauptete, Forderungen gegen die Beklagte zu haben, nur deklarativ (SZ 64/134; GesRZ 1990, 95 je mwN). Die klagende Partei ist daher we…