Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 915,29 (darin enthalten EUR 152,55 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 2. 8. 1997 ereignete sich während der Veranstaltung "Traunkirchner Märchennacht" ein Unfall, bei welchem der Kläger aus dem vom Beklagten gesteuerten und diesem gehörenden Boot fiel. Der Kläger begehrt Zahlung von S 123.990 (= EUR 9.010,70) sA und die Feststellung, dass der B…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Vorweg ist auf die zutreffende Beurteilung des Berufungsgerichtes zu verweisen. Die Rechsprechung hat bereits ausgesprochen, dass ein Schiffsführer als Sachverständiger im Sinn des § 1299 ABGB anzusehen ist, der die in seiner Branche üblichen Kenntnisse vertreten m…