Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die Erstbeklagte und die Zweitbeklagte sind schuldig, dem Kläger an Kosten des Revisionsverfahrens den Betrag von je S 504, (darin Barauslagen von S 85,06 und Umsatzsteuer von S 38,08) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. Der Kläger ist schuldig, der …
Text Entscheidungsgründe: Am 16. Oktober 1974 ereignete sich um 8,45 Uhr auf der Vorchdorfer Bezirksstraße im Gemeindegebiet von Vorchdorf ein Verkehrsunfall, an dem die Drittbeklagte als Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen O ***** und der Kläger als Lenker und Halter des bei der Ersten Allgemeinen Vers…
Rechtliche Beurteilung Gegen diese Entscheidung richten sich die Revisionen des Klägers und der Erst und der Zweitbeklagten. Der Kläger bekämpft sie aus dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung mit dem Antrag, das angefochtenen Urteil dahin abzuändern, „daß die Regreßpflicht der Erst und der Zweitbekla…