JudikaturJustizRS0026503

RS0026503 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 2002

Der Ersatz des vom Masseverwalter durch pflichtwidrige Führung seines Amtes dem Gemeinschuldner zugefügten Schadens ist im Wege der Klage geltend zu machen.

Entscheidungen
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