JudikaturJustizRS0026494

RS0026494 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Dezember 2010

Ein Unternehmer, der eine Reifenfachwerkstätte betreibt, gibt zu erkennen, dass er über jene technischen Kenntnisse verfügt, die für die betriebssichere Ausrüstung von Fahrzeugen mit Reifen notwendig sind. Von ihm kann erwartet werden, dass er überdurchschnittliche Sorgfalt darauf verwendet, Fahrzeuge mit geeigneten Reifen auszustatten und diese betriebssicher zu montieren.

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