Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 16.659,45 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.920,-- Barauslagen und S 1.339,95 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Herta K*** ist Eigentümerin des Hauses Salzburg, Eberhard Fuggerstraße 11, dessen Keller aus 5 Räumen (Vorraum, technischer Raum, Heizraum, Computerraum I und Computerraum II) und einem Gang besteht. Die K*** Datensysteme GesmbH (mit folgenden nur Firma K***) ist Mieterin diese…
Rechtliche Beurteilung Der behauptete Verfahrensmangel liegt nicht vor (§ 510 Abs3 ZPO). Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, daß eine aus einem Werkvertrag abzuleitende Haftung des Unternehmers für das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen nicht bloß gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner, sondern auch gegenüber den …