JudikaturJustizRS0026211

RS0026211 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2020

§ 1299 ABGB normiert keine Beweislastumkehrung, sondern ändert den Maßstab der Beurteilung der vom Sachverständigen anzuwendenden Sorgfalt dahin ab, dass für den Sachverständigen ein sogenannter Kunstfehler ein gewöhnliches Versehen ist.

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