JudikaturJustizRS0026077

RS0026077 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juli 1956

Vereinbarung mit dem ausgeschiedenen Gesellschafter über die Weiterbelassung der der Gesellschaft vom ausgeschiedenen Gesellschafter zur Benützung überlassenen Räume bis zur endgültigen Auseinandersetzung.