RS0025910 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Beim Werklieferungsvertrag bedarf der Unternehmer zur Anbringung seines Firmenschildes auf dem gelieferten Gegenstand der Einwilligung des Bestellers.
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Beim Werklieferungsvertrag bedarf der Unternehmer zur Anbringung seines Firmenschildes auf dem gelieferten Gegenstand der Einwilligung des Bestellers.