Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 833,88 EUR (darin enthalten 138,98 EUR an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Beklagte, die über ihre (auch) deutschsprachige Website Online Glücksspiele in Österreich anbietet, ist eine nach maltesischem Recht gegründete Gesellschaft mit Sitz in Malta. Sie verfügt über eine Lizenz der maltesischen Glücksspielbehörde, nicht jedoch über eine Kon…
Rechtliche Beurteilung [9] Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig ; sie ist jedoch nicht berechtigt . [10] 1. Der Oberste Gerichtshof judiziert – im Einklang mit der Rechtsprechung der beiden anderen österreichischen Höchstgerichte – auf Basis der einschlägigen Entscheidungen des Geric…