Spruch Beim Specieskauf ist Zurückweisung der Ware notwendigerweise gänzlicher oder teilweiser Rücktritt. Teilweiser Rücktritt bei nur teilweiser Vertragswidrigkeit der Ware zulässig. Bei unbegrundetem teilweisem Rücktritt des Käufers kann der Verkäufer diesen mit Auflösung des ganzen Vertrages beantwort…
Text Die Streitparteien sind Kaufleute im Sinne des § 1 Abs. 2 Z. 1 HGB. Die Klägerin hat am 1. November 1953 vom Beklagten alle am Jauerling anfallenden Weihnachtsbäume (Fichten) bis zu einer Gesamtmenge von 5000 Stück gekauft und gleichzeitig eine Anzahlung auf den Kaufpreis in Höhe von 5000 S geleist…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Berufungsgericht verneint das Rücktrittsrecht des Beklagten, weil im Falle eines Annahmeverzuges dem Verkäufer nur die Rechte des § 373 HGB. zustunden, nicht aber das Recht, Abnahme der Ware zu verlangen. An diesem im Judikat 179 ausgesprochenen Grundsatz hält der Oberste Ge…