RS0025160 – OGH Rechtssatz
RS0025160 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wird eine mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache auf eine andere Art als durch Verkauf veräußert, so erlischt das nicht verbücherte Vorkaufsrecht mangels entgegenstehender Vereinbarung entschädigungslos.