JudikaturJustizRS0024947

RS0024947 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2003

Die Einräumung eines Vorkaufsrechtes oder einer ähnlichen Berechtigung (zB bei einem Tauschvertrag) zugunsten des jeweiligen Eigentümers einer Liegenschaft würde eine Umgehung der zwingenden Vorschrift des § 1075 ABGB bedeuten.

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