Spruch Vorpachtrechte sind höchstpersönliche, nicht übertragbare Rechte. Kein Erlöschen eines Vorpachtrechtes, weil es bei einer an sich möglichen Gelegenheit nicht ausgeübt wurde. Entscheidung vom 5. November 1952, 1 Ob 726/52. I. Instanz: Bezirksgericht Favoriten; II. Instanz: Landesgericht für Zivilr…
Text Am 26. August 1926 haben die Eheleute Josef und Karoline H. der Beklagten und ihrem seitdem verstorbenen Gatten Lokale im Hause Wien, XI., S.straße 389, zum Zwecke des Betriebes eines Gast- und Schankgewerbes vermietet. In Punkt VIII räumten die Bestandgeber den Bestandnehmern ein Vorkaufsrecht und …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Was zunächst die Frage anbelangt, ob ein Vorpachtrecht erlischt, wenn es einmal nicht ausgeübt wird, so glaubt der Oberste Gerichtshof diese Frage verneinen zu müssen. Eine analoge Anwendung des letzten Satzes des § 1075 ABGB. ist nicht angängig. Es liegt in der Natur …