JudikaturJustizRS0024818

RS0024818 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. August 1961

Es ist unmöglich, dem Bestandnehmer dessen eigenes Unternehmen zu verpachten. Ist der Bestandnehmer selbst der Unternehmer, dann können dem Unternehmer zur Führung des Betriebes geeignete Lokalitäten, Einrichtungsstücke, Werkzeuge und dergleichen in Bestand gegeben werden, nicht aber das Unternehmen.