RS0024818 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Es ist unmöglich, dem Bestandnehmer dessen eigenes Unternehmen zu verpachten. Ist der Bestandnehmer selbst der Unternehmer, dann können dem Unternehmer zur Führung des Betriebes geeignete Lokalitäten, Einrichtungsstücke, Werkzeuge und dergleichen in Bestand gegeben werden, nicht aber das Unternehmen.