JudikaturJustizRS0024667

RS0024667 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. März 2012

Die Übertretung eines ausländischen Verbotsgesetzes kann sich als moralwidrig darstellen und aus diesem Gesichtspunkt der darauf zielende Vertrag nichtig sein. Das Motiv einer Partei allein vermag den von ihr geschlossenen Vertrag nicht zu einem sittenwidrigen zu machen, und zwar nicht einmal dann, wenn es dem anderen Teile bekannt war.

Entscheidungen
4