RS0024547 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Ein Autohändler in Wien darf einen ihm im Rahmen eines Verkaufsauftrages zu Ausstellungszwecken und Vorführungszwecken übergebenen Personenkraftwagen zu Fahrten in die Provinz nur mit ausdrücklicher Zustimmung seines Auftraggebers verwenden.