JudikaturJustizRS0024547

RS0024547 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juni 1956

Ein Autohändler in Wien darf einen ihm im Rahmen eines Verkaufsauftrages zu Ausstellungszwecken und Vorführungszwecken übergebenen Personenkraftwagen zu Fahrten in die Provinz nur mit ausdrücklicher Zustimmung seines Auftraggebers verwenden.