RS0024390 – OGH Rechtssatz
RS0024390 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wurde ein Verwahrungsvertrag über mehrere Sachen abgeschlossen und nur ein Teil dieser Sachen zurückgestellt, so begann hinsichtlich der nicht zurückgestellten Sachen die Frist des § 967 ABGB mit der Zurückstellung der anderen Sachen zu laufen.