RS0024220 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Der Mitmieter einer Liegenschaft kann sich - aber nur für seine Person - dem Vermieter gegenüber zur Bezahlung eines höheren Mietzinses verpflichten.
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Der Mitmieter einer Liegenschaft kann sich - aber nur für seine Person - dem Vermieter gegenüber zur Bezahlung eines höheren Mietzinses verpflichten.