RS0023807 – OGH Rechtssatz
RS0023807 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine allgemeine Pflicht des Skilehrers, die Schüler am Beginn jedes Skitages über alle Einzelheiten des zu befahrenden Geländes zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, in eine andere (leichtere) Gruppe auszuweichen, wird nicht gefordert. Ganz abgesehen davon, daß solche Schilderungen kaum instruktiv sein können und den Kursbetrieb nur ungebührlich erschweren würden, ist eine solche Verpflichtung im Hinblick auf die Pflicht, bei der Auswahl des Geländes auf das Können der Schüler zu achten und dadurch Überforderungen zu vermeiden, entbehrlich.