RS0023789 – OGH Rechtssatz
RS0023789 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wenn das Geschäft auf Seiten des Erstbeklagten ein Handelsgeschäft ist, kann er sich nicht auf bloße Teilverpflichtung nach § 889 ABGB berufen, gleichviel, ob das Geschäft auch für den Zweitbeklagten ein Handelsgeschäft ist oder nicht.