JudikaturJustizRS0023748

RS0023748 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2013

Auf Grund der besonderen Bedingungen im Hochgebirge ist es fast ausgeschlossen, eine Straße stets in völlig gefahrlosem Zustand zu halten. Die muss jeden Benützer bekannt sein.

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