Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, den Beklagten die mit S 28.217,73 (darin keine Barauslagen und S 2.565,25 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin forderte von den Beklagten die Zahlung von S 4,000.000,-- und brachte vor, sie habe mit der Erstbeklagten einen mündlichen Mietvertrag im August oder September 1981 über das gesamte Objekt 2380 Perchtoldsdorf, Marktplatz 21, geschlossen. Der Abschluß des Vertrages …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Revisionsgrund nach § 503 Abs. 1 Z 2 ZPO liegt nicht vor, was nicht näher zu begründen ist (§ 510 Abs. 3 ZPO). In der Rechtsrüge führt die Klägerin aus, die Erstbeklagte habe trotz ihrer festgestellten Äußerung gegenüber Karl H*** anläßlich einer gemeinsamen Be…