Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 16.309,05 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.133,55 Umsatzsteuer und S 3.840,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt auf dem Hochkar den zum 1770 m hoch gelegenen Geischlägerhaus führenden Schilift. Dieses Schutzhaus gehört Ing. Franz G***, dem Geschäftsführer der Beklagten, der es verpachtet hat. Den Platz vor dem Geischlägerhaus betreut ausschließlich die Beklagte, die…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Nach Ansicht des Klägers hätte die Beklagte Warntafeln aufzustellen gehabt, weil vom Vorplatz aus zwar zu erkennen sei, daß das Gelände steil abfalle, nicht aber, daß ein allfälliger Sturz wegen der besonderen Beschaffenheit des Geländes, insbesondere der Durchsetz…