Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die bezüglich der Abweisung des Begehrens auf Zahlung eines Betrages von S 73.071 samt 4 % Zinsen seit 21. 8. 1998 und aus S 146.142 vom 12. 8. bis 20. 8. 1998 mangels Anfechtung unberührt bleibt, werden im übrigen (also hinsichtlich d…
Text Begründung: Am Dienstag den 6. 1. 1998, um 11.50 Uhr, rutschte der Kläger mit seinem PKW Mercedes Benz 300 SEL auf der Klopeinersee-Süduferstraße (Landesstraße 122) im Bereich des Kilometers 1,2 bei Glatteis von der Fahrbahn und stieß mit seinem Fahrzeug gegen die Böschung. Es entstand ein Schaden…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: Nach § 1319a ABGB haftet, wenn durch den mangelhaften Zustand eines Weges eine Sache beschädigt wird, derjenige für den Ersatz des Schadens, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist, sofern er oder einer seiner Leute den Mangel vorsätzlich od…