Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 3.120,72 (einschließlich S 186,72 Umsatzsteuer und S 600,- Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt in L***** einen Kindergarten, den die Klägerin besuchte. Am 6. 9. 1973 verletzte sich die Klägerin bei einem Sturz in eine Tür, die teilweise aus Glas bestand. Die Klägerin behauptet, die beklagte Partei treffe ein Verschulden an diesem Unfall, weil …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die beklagte Partei macht im Wesentlichen geltend, eine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht könne ihr nicht angelastet werden, weil sie den Kindergarten bereits seit dem Jahre 1970 betrieben habe, die Errichtung des Gebäudes und dessen Benützung ordnungsgemä…