Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie lauten: Das Klagebegehren des Inhalts 1) die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei 3.630 EUR samt 4 % Zinsen seit 12. 12. 2013 zu zahlen und 2) es werde festgestellt, dass die beklagte Parte…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte betreibt an einem österreichischen See ein Bootsunternehmen, in dessen Rahmen Fahrten auf von einem Motorboot nachgezogenen Fun Geräten angeboten werden. Dazu gehören auch „Bananenfahrten“, bei denen die Teilnehmer auf einem Fun Gerät aus Gummi sitzen, das hinter …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil den Vorinstanzen zur Frage der Risikoaufklärung des Veranstalters einer sportlichen Aktivität eine Fehlbeurteilung unterlaufen ist, die vom Obersten Gerichtshof korrigiert werden muss. Dementsprechend ist die Revision auch berechtigt. 1. Im Anlassfall stellt sich die …