Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung bleibt im Umfang des Zuspruchs von 10.754,85 EUR sowie der Abweisung von 7.088,90 EUR samt 4 % Zinsen seit 5. September 2019 als in Rechtskraft erwachsen unberührt. Im Übrigen, also im Umfang der Abweisung des Mehrbegehrens (32.359,99 EU…
Text Begründung: [1] Die Klägerin ist Miteigentümerin einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum begründet ist. Ihr Verhältnis mit den Mehrheitseigentümern ist seit Jahren getrübt. Zwischen ihr und den Mehrheitseigentümern gab es bereits mehrere liegenschaftsbezogene Gerichtsverfahren, in denen sie vo…
Rechtliche Beurteilung [11] Die vom Beklagten – nach Freistellung durch den Obersten Gerichtshof – beantwortete außerordentliche Revision der Klägerin ist zulässig, weil die Vorinstanzen die Verteilung der Behauptungs und Beweislast falsch beurteilt haben; sie ist im Sinn des Aufhebungsbegehrens auch berechtigt. [12] …