Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 11.227,10 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin enthalten S 5.000,-- Barauslagen und…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger kaufte am 20.September 1985 unter Verwendung eines Großeinkaufsscheines der Firma M*** P*** als Selbstabholer bei der bei der Firma M*** in Vösendorf untergebrachten Firma M***-G*** mbH einen als "Schieder-Möbel" angebotenen Tisch, bestehend aus einer abnehmbaren Tis…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revision des Klägers ist berechtigt. Es ist allgemein anerkannte Rechtspflicht, niemanden körperlich zu verletzten oder in seiner körperlichen Sicherheit zu gefährden. Für denjenigen, der eine Ware herstellt, ergibt sich daraus die Pflicht, für…