Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei und der Nebenintervenientin die mit je S 18.833,40 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 3.138,90 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 22. August 1986 kam es im Betriebsgebäude der Lederfabrik S*** in Feldbach zu einem Brand. Die klagende Partei erbrachte aufgrund einer Feuerversicherung an die Geschädigte eine Versicherungsleistung von S 1,061.298,- und begehrt, gestützt auf § 67 VersVG, den Ersatz des Sch…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revision des Beklagten ist nicht berechtigt. Der behauptete Verfahrensmangel liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Fahrlässig handelt, wer bei gehöriger Willensanspannung hätte erkennen können, daß er gefährlich und rechtswidrig handelt, und ander…