JudikaturJustizRS0022721

RS0022721 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Alternative Kausalität setzt voraus, dass jeder der potentiellen Schädiger ein Verhalten gesetzt hat, das bis auf den strikten Nachweis der Ursächlichkeit alle haftungsbegründenden Elemente enthält.

Entscheidungen
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