JudikaturJustizRS0022477

RS0022477 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 2021

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Schaden entstanden ist, sind zwei Lagen miteinander zu vergleichen: Die wirkliche, die durch das in Frage stehende Ereignis eingetreten ist, und die, welche ohne dieses Ereignis bestand - eine gedachte hypothetische Lage. Ist die wirkliche Lage gegenüber der gedachten zum Nachteil des Betroffenen, dann liegt ein Schaden im Rechtssinn vor.

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