Spruch Die Grundsätze des § 21 Tiroler Höfegesetz, wonach dem Übernehmer des Hofes eine Frist zur Bezahlung der Erbteile der weichenden Erben eingeräumt werden kann, sind auch für die Bezahlung der Entfertigungsbeträge an weichende Geschwister bei einer Hofübergabe unter Lebenden sinngemäß anzuwenden. Rück…
Text Der Kläger war u. a. Eigentümer der Liegenschaft EZ 87 I KG B, des geschlossenen Hofes zu "Jager" in B IV/28. Mit Übergabsvertrag vom 2. April 1974 vereinbarte er mit dem Beklagten Martin S, seinem Sohn, daß er ihm diesen Hof zuzüglich der Liegenschaft EZ 83 II/KG W, einer Alpe, übergibt. Der Beklag…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Wohl kann nach ständiger Rechtsprechung (SZ 34/146; JBl. 1967, 316 mit Glosse von Gschnitzer; SZ 45/112 u. a.; zuletzt etwa 6 Ob 630/77), der Verkäufer einer Liegenschaft trotz faktischer Besitzeinräumung bis zur grundbücherlichen Einverleibung des Eigentumsrechtes des Käufers g…