Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit S 2.940,15 (darin S 223,65 Umsatzsteuer und S 480,-- Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die am 5.10.1957 von den Parteien geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 16.6.1978 rechtskräftig geschieden. Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer des Hauses W***, Bauordenstraße 26. Der Kläger begehrt, die Beklagte zur Räumung des Hauses zu v…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht gerechtfertigt. Was die Revision ausdrücklich als Aktenwidrigkeit, sinngemäß aber auch als Verfahrensmangel rügt - die Feststellung, daß die Beklagte den ihr vom Kläger zurückgegebenen Betrag von S 5.000,-- zerriß, rechtfertige nicht die Annahme, daß sie die zerrissenen Schein…